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Die Lage ist nach wie vor sehr dynamisch. Vorsichtsmaßnahmen zur Minimierung eines Infektionsrisikos sind weiterhin erforderlich. Wir bitten Sie daher nur einzeln in die Praxen einzutreten. Des weiteren herrscht ab dem 25.01.2021 gemäß der „Corona-Verordnung“ Maskenpflicht für alle Patientinnen und Patienten. Zulässig sind entweder OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) bzw. Masken der Normen KN95/N95. Bitte bringen Sie diese Maske bereits selbst mit. Falls Sie nicht in Besitz solcher Masken sind, besteht die Möglichkeit vor Ort eine FFP2-Maske für 3,00 € zu erwerben. Ein normaler Mund-Nasen-Schutz oder FFP3-Masken sind nicht zulässig.

Zeigen Sie oder eine Begleitperson Anzeichen eines Infekts (vor allem Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf-, Hals-, Muskel- oder Gliederschmerzen) oder bestand direkter Kontakt zu einem Menschen mit nachgewiesener COVID19-Infektion (“Corona”) kann der Termin nicht stattfinden. Bitte rufen Sie uns an, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können. Das gleiche gilt bei einem Aufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage.